Brandenburg ProjektTrauregister Berlin - Brandenburg (1487) 1565 - 1899

Einleitung

Die Datenbank stellt einen Index der Trauregister der früheren Provinz Brandenburg (inklusive Berlin) zur Verfügung. Es sollen flächendeckend alle vorhandenen Traueinträge erfasst werden, wobei neben einer möglichst genauen Entzifferung der Handschriften besonderer Wert auf komfortable Suchfunktionen gelegt wird. Dazu zählen: Suche nach Berufen und Geburts- bzw. Herkunftsorten, regionale und zeitliche Eingrenzung, Kombination aller möglichen Suchvarianten, Direktlinks zu Einträgen (falls online).

Wie der Projektitel schon andeutet, liegt der Fokus auf den ältesten Trauregistern. Der zeitliche Bearbeitungsrahmen erstreckt sich vom Beginn der ältesten Kirchenbücher im 16. Jahrhundert über die Einrichtung der Standesämter (in Preußen am 1. Oktober 1874) hinaus bis zum 31. Dezember 1899.

Das gegrafische Bearbeitungsgebiet umfasst die preußische Provinz Brandenburg (in ihren Grenzen von 1815 bis 1938) und die Stadt Berlin. Auch werden Nachbargemeinden außerhalb Brandenburgs (z. B. in der Altmark und in Anhalt) hineingenommen, weil sich Zugehörigkeiten im Laufe der Jahrhunderte geändert haben und Ehen über Verwaltungsgrenzen hinweg geschlossen wurden.

Ausgewertet werden nicht nur lutherische und reformierte Kirchenbücher, sondern auch Militärkirchenbücher, katholische Matrikel, Juden- und Dissidentenregister,  Zeitungen und Eheverträge. Wenn keine der vorgenannnten Quellen vorhanden sind oder diese erst sehr spät beginnen, wie das in der Neumark und östlichen Niederlausitz häufig der Fall ist, wird ausnahmsweise auf andere Dokumente zurückgegriffen, vorzugsweise auf solche, in denen auch die Namen der Ehefrauen enthalten sind.

Die hier gebotene Datenbank beinhaltet keine buchstabengetreue Transkription der Traueinträge. Vielmehr soll das Auffinden von Traueinträgen erleichtert werden. Es versteht sich von selbst, dass immer der Originaleintrag herangezogen werden sollte.

Grundsätze der Indexierung:

  • Abgekürzte Vornamen (z. B. Christ., Fr.) sind z. T. nicht eindeutig. Daher werden sie nicht aufgelöst, sondern unverändert übernommen.
  • Anreden (z. B. der ehrbare, die tugendsame) werden weggelassen.
  • Aufgebote werden nur aufgenommen, wenn sie auf die Herkunft des Bräutigams bzw. der Braut hinweisen.
  • Berufsbezeichnungen werden der heutigen Schreibweise angeglichen, um eine berufsbezogene Suche zu erleichtern.
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